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Buchhaltung fürs Kosmetikstudio – mehr Zeit fürs Kabinengeschäft

Eine Buchhaltung fürs Kosmetikstudio sollte dich nicht mehr Zeit kosten als eine zusätzliche Behandlung am Tag. Doch genau das passiert oft: Materialquittungen sammeln sich in der Schublade, TWINT- und SumUp-Abrechnungen stapeln sich, und neben den Behandlungen verkaufst du noch Pflegeprodukte – wer ordnet das alles am Jahresende? Es geht einfacher. Mit dem richtigen Werkzeug läuft die Buchhaltung fast von allein, und du verbringst deine Zeit dort, wo sie zählt: an der Kundin in der Kabine.

Das Kosmetikstudio hat eine Besonderheit, die viele andere Kleinbetriebe nicht haben: Du verdienst dein Geld auf zwei Wegen gleichzeitig – mit Behandlungen und mit dem Verkauf von Produkten. Das ist buchhalterisch kein Problem, wenn du es von Anfang an sauber trennst. Genau darum geht es auf dieser Seite.

Der Buchhaltungs-Alltag im Studio

Ein Kosmetikstudio ist buchhalterisch keine grosse Sache – aber es kommt jeden Tag ein bisschen zusammen, und genau das macht es von Hand so mühsam. Was anfällt:

  • Einnahmen aus Behandlungen. Gesichtsbehandlung, Maniküre, Wimpern, Waxing – deine Kernleistung. Bezahlt wird bar, mit TWINT oder per Karte über SumUp.
  • Verkauf von Pflegeprodukten. Die Kundin nimmt die Creme oder das Serum gleich mit. Das ist eine zweite Einnahmequelle und gehört getrennt erfasst.
  • Materialeinkauf. Wachs, Masken, Ampullen, Einwegartikel, Handschuhe, Watte – Verbrauchsmaterial, das laufend nachgekauft wird. Jeder Beleg ist abzugsfähiger Aufwand.
  • Wareneinkauf für den Wiederverkauf. Die Pflegeprodukte, die du weiterverkaufst, kaufst du beim Lieferanten ein – das ist Warenaufwand, nicht dasselbe wie Verbrauchsmaterial.
  • Miete der Kabine oder des Studios. Ein fixer monatlicher Posten – ob eigenes Studio oder gemietete Kabine bei einer Kollegin.
  • Eventuell Löhne. Arbeitet eine Angestellte mit oder vermietest du einen Platz weiter, kommen Lohn beziehungsweise Mieteinnahmen dazu.

Von Hand bedeutet das: Belege sammeln, in Excel abtippen, TWINT- und SumUp-Abrechnungen mit dem Bankauszug abgleichen, Gebühren herausrechnen – und obendrauf zwei Arten von Einnahmen auseinanderhalten. Das ist nicht schwierig, es ist nur zäh und frisst Abende. Und wenn am Schluss eine Bilanz fürs Steueramt fehlt, fängt der Stress erst richtig an.

Zwei Einnahmequellen: Behandlung und Produkt

Das ist der Punkt, an dem sich das Kosmetikstudio von Coiffeur, Massage oder Nagelstudio unterscheidet – wobei auch dort oft Produkte mitlaufen. Du hast zwei verschiedene Geschäfte unter einem Dach:

  • Die Behandlung ist eine Dienstleistung. Du verkaufst deine Zeit und dein Können. Der Ertrag daraus ist Dienstleistungsertrag.
  • Das Produkt ist Handelsware. Du kaufst die Creme beim Lieferanten ein und verkaufst sie mit Aufschlag weiter. Hier zählt die Marge – die Differenz zwischen Einkauf (Warenaufwand) und Verkauf (Warenertrag).

Warum lohnt sich die Trennung? Weil du sonst nicht siehst, ob sich der Produktverkauf überhaupt rechnet. Vielleicht kaufst du eine Serie für CHF 40 ein und verkaufst sie für CHF 70 – das sind CHF 30 Marge. Mischst du das mit deinen Behandlungseinnahmen, geht diese Information unter. Trennst du es, siehst du auf einen Blick, wie viel das Regal an der Wand wirklich beiträgt. Und sobald du mehrwertsteuerpflichtig wirst, ist die Trennung ohnehin nötig, weil Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich behandelt werden können.

Einfach gesagt: Behandlungen auf das eine Konto, Produktverkauf auf das andere. Den Einkauf der Produkte separat als Warenaufwand. Mehr Trennung brauchst du als kleines Studio meist nicht – aber diese eine Trennung macht deinen Abschluss ehrlich und zeigt dir, womit du wirklich Geld verdienst.

Material, Verbrauch und teure Geräte

Bei den Ausgaben hilft eine einfache Unterscheidung, damit dein Abschluss stimmt:

  • Verbrauchsmaterial – Wachs, Masken, Ampullen, Einwegartikel, Handschuhe – buchst du direkt als Aufwand im Jahr, in dem du es kaufst. Das ist der Normalfall und unkompliziert.
  • Grössere Anschaffungen – ein Behandlungsgerät, eine Kabine, eine teure Apparatur – werden in der Regel nicht auf einen Schlag abgezogen, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben. Das verteilt die Kosten auf die Jahre, in denen du das Gerät nutzt.

Ab welchem Betrag eine Anschaffung abgeschrieben werden muss und über wie viele Jahre, hängt von den Regeln und der Praxis deines Kantons ab. Das ist ein klassischer Punkt, den du einmal kurz mit deinem Treuhänder abstimmst – danach läuft es jedes Jahr gleich. Wichtig ist nur, dass du die grossen Anschaffungen nicht einfach im normalen Materialaufwand untergehen lässt.

Wie Kontli den Studio-Alltag löst

Kontli ist bewusst für Betriebe wie deinen gebaut: klein, mobil, ohne eigene Buchhaltungsabteilung. Drei Funktionen nehmen dir den grössten Teil der Arbeit ab – und die Trennung von Behandlung und Produkt ist dabei mit eingebaut.

Foto-Beleg: Materialquittung abfotografieren, KI bucht

Du kaufst Wachs im Fachhandel oder eine neue Produktserie beim Lieferanten – Quittung abfotografieren, fertig. Die KI liest Betrag, Datum und Händler aus und schlägt das richtige Konto vor. Du tippst einmal zur Bestätigung, und der Beleg ist verbucht. Kein Abtippen, kein Schuhkarton voller Quittungen am Jahresende. Das Auslesen ist im Abo inklusive, nicht als Aufpreis.

TWINT & SumUp automatisch

Das ist der Teil, der von Hand am meisten nervt – und bei Kontli am meisten spart. Du lädst die TWINT- oder SumUp-Abrechnung (oder den Bankauszug) hoch, und Kontli verbucht sauber: die Einnahme in voller Höhe, die abgezogene Gebühr als Aufwand und die Auszahlung auf dein Konto. Genau dieser Ablauf – Einnahme, Gebühr und Auszahlung korrekt getrennt – hat sonst praktisch kein Schweizer Tool. Für ein Studio mit vielen kleinen Kartenzahlungen ist das jeden Monat eine gesparte Stunde Fummelei.

Behandlung und Produkt sauber trennen

Bei der Erfassung wählst du, ob eine Einnahme eine Behandlung oder ein Produktverkauf war – Kontli bucht sie auf das passende Konto. Den Einkauf der Produkte erfasst du als Warenaufwand. So entsteht ganz nebenbei die Trennung, die du für einen ehrlichen Abschluss und für die MwSt brauchst, ohne dass du selbst Konten zuordnen musst.

Einfacher Modus: wie ein Kassenbuch, im Hintergrund echte Doppik

Du musst keine Buchhaltung können. Im einfachen Modus erfasst du nur Einnahmen und Ausgaben – wie in einem Haushalts- oder Kassenbuch. Im Hintergrund läuft trotzdem eine saubere doppelte Buchführung mit Schweizer Kontenrahmen. Wenn du oder dein Treuhänder die Bilanz braucht, schaltest du sie per Klick frei – dieselben Daten, nur als vollständige Ansicht mit Erfolgsrechnung und Bilanz. So wächst die Buchhaltung mit deinem Studio mit, statt dass du irgendwann das Programm wechseln musst.

Dazu kommen Bankabgleich, mehrere Firmen unter einem Login, Daten auf Schweizer Servern und – wer maximale Kontrolle will – eine Self-hosted-Version zum Einmalkauf. Einen Überblick über alle Funktionen findest du auf der Startseite.

AufgabeVon HandMit Kontli
Material-Beleg erfassenQuittung sammeln, später abtippenAbfotografieren, KI bucht
Behandlung vs. ProduktverkaufVon Hand auseinanderhaltenBei der Erfassung ein Tipp, getrennt verbucht
TWINT / SumUpGebühr von Hand herausrechnenEinnahme, Gebühr, Auszahlung automatisch
Bilanz fürs SteueramtAm Jahresende mühsam erstellenAuf Knopfdruck
MwSt (ab CHF 100'000)Sätze nachschlagen, rechnenSaldosteuersatz automatisch
Ehrlich bleibt ehrlich: Hast du mehrere Angestellte mit komplexer Lohnbuchhaltung, ein grosses Produktlager mit echter Lagerverwaltung oder ein wachsendes Team über mehrere Standorte, ist ein umfangreiches Paket wie bexio, Abacus oder Sage die passendere Wahl. Kontli ist für das kleine bis mittlere Kosmetikstudio gemacht – und dort richtig gut.

Mehrwertsteuer im Kosmetikstudio

Die gute Nachricht zuerst: Die meisten kleinen Studios müssen sich um die Mehrwertsteuer gar nicht kümmern. MwSt-pflichtig wirst du in der Schweiz erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Liegst du darunter, buchst du einfach ohne MwSt – ein Posten weniger. Wichtig: Für die Grenze zählt dein gesamter Umsatz, also Behandlungen und Produktverkauf zusammen.

Überschreitest du die Grenze, klingt Mehrwertsteuer nach viel Bürokratie – muss sie aber nicht sein. Für ein Kosmetikstudio ist der Saldosteuersatz meist die einfachste Methode: Statt bei jedem einzelnen Einkauf die Vorsteuer auszurechnen, nimmst du deinen Bruttoumsatz und multiplizierst ihn mit dem Branchensatz, den dir die ESTV zuteilt. Abgerechnet wird halbjährlich. Kontli rechnet das automatisch – du musst die Sätze nicht im Kopf haben und nichts von Hand herausrechnen.

Ein Hinweis zum Produktverkauf: Behandlungen und der Verkauf von Pflegeprodukten können mehrwertsteuerlich unterschiedlich behandelt werden, und je nach Anteil kann das eine Rolle für deinen Satz oder die Methode spielen. Genau deshalb lohnt sich die saubere Trennung von Anfang an. Wie der Saldosteuersatz funktioniert, für wen er sich lohnt und wie du ihn anmeldest, haben wir ausführlich aufgeschrieben: Saldosteuersatz einfach erklärt. Den für dich zugeteilten Satz, die Anmeldung und den Umgang mit dem Produktverkauf klärst du mit der ESTV oder deinem Treuhänder.

Was dein Treuhänder bekommt

Viele Studioinhaberinnen führen die laufende Buchhaltung selbst und geben einmal im Jahr alles dem Treuhänder für den Abschluss und die Steuererklärung. Damit das reibungslos klappt, liefert Kontli genau das, was ein Treuhänder erwartet:

  • Eine echte doppelte Buchführung mit Schweizer Kontenrahmen KMU – keine blosse Einnahmen-Ausgaben-Liste.
  • Behandlungs- und Produkterträge getrennt ausgewiesen, sodass die Marge auf den Produktverkauf sichtbar bleibt.
  • Erfolgsrechnung und Bilanz auf Knopfdruck, sauber aus deinen laufend erfassten Buchungen.
  • Export als CSV und PDF, damit dein Treuhänder die Zahlen direkt weiterverarbeiten kann – und du jederzeit aus Kontli herauskommst, kein Lock-in.

Das heisst nicht, dass damit jede Pflicht automatisch erledigt ist – die Verantwortung für den Abschluss bleibt bei dir und deinem Treuhänder. Aber du übergibst eine ordentliche Buchhaltung, mit der gearbeitet werden kann, statt eines Schuhkartons voller Belege. Wenn du dir unsicher bist, ob Kontli oder ein grösseres Paket besser passt, hilft der Vergleich mit Bexio bei der Einordnung. Und führst du neben dem Studio noch eine Massagepraxis oder umgekehrt, lohnt sich auch der Blick auf die Buchhaltung für die Massagepraxis – mehrere Firmen laufen bei Kontli unter einem Login.

Häufige Fragen

Welche Buchhaltung eignet sich für ein Kosmetikstudio?

Eine, die mobil funktioniert, Material-Belege per Foto erfasst und Bargeld, TWINT und SumUp automatisch verbucht – und dabei deine zwei Einnahmequellen sauber trennt: die Behandlungen als Dienstleistung und den Verkauf von Pflegeprodukten als Handelsware. Im Hintergrund braucht es eine echte doppelte Buchführung mit Schweizer Kontenrahmen, damit Steuererklärung und Treuhänder stimmen. Kontli ist genau dafür gebaut, ab CHF 15 im Monat im Jahresabo.

Wie buche ich den Verkauf von Pflegeprodukten richtig?

Trenne den Produktverkauf von deinen Behandlungen. Der Einkauf der Creme beim Lieferanten ist Warenaufwand, der Verkauf an die Kundin ist Warenertrag – die Differenz ist deine Marge. So siehst du, ob sich der Wiederverkauf wirklich lohnt, und dein Abschluss bleibt sauber. In Kontli wählst du bei der Erfassung, ob es eine Behandlung oder ein Produktverkauf war. Sobald du mehrwertsteuerpflichtig bist, ist diese Trennung ohnehin wichtig, weil Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich behandelt werden können.

Muss ich als Kosmetikerin Mehrwertsteuer zahlen?

Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 wirst du mehrwertsteuerpflichtig. Viele kleine Studios liegen darunter und buchen einfach ohne MwSt. Wirst du pflichtig, ist der Saldosteuersatz meist die einfachste Methode: Bruttoumsatz mal dem von der ESTV zugeteilten Branchensatz, halbjährlich – Kontli macht das automatisch. Den genauen Satz, die Anmeldung und den Umgang mit dem Produktverkauf klärst du mit der ESTV oder deinem Treuhänder.

Wie verbuche ich teurere Geräte fürs Studio?

Kleines Verbrauchsmaterial wie Wachs, Masken oder Einwegartikel buchst du direkt als Aufwand. Grössere Anschaffungen wie ein Behandlungsgerät oder eine teure Apparatur werden in der Regel nicht auf einen Schlag abgezogen, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben – das verteilt die Kosten auf die Nutzungsjahre. Ab welchem Betrag das gilt und über wie viele Jahre, hängt von den Regeln deines Kantons ab; das stimmst du kurz mit deinem Treuhänder ab.

Gratis starten – ohne Kreditkarte

Material-Beleg fotografieren, Behandlung und Produkt getrennt, Bilanz geht auf. Schau in zwei Minuten, ob Kontli zu deinem Studio passt.

Gratis testen

Alle Angaben Stand Juni 2026 nach bestem Wissen und ohne Gewähr; dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln und Schwellenwerte (z. B. zur Mehrwertsteuer und zu Abschreibungen) sowie Tarife der genannten Anbieter können sich ändern – im Zweifel mit der ESTV oder deinem Treuhänder klären. bexio ist eine Marke der bexio AG; es besteht keine Verbindung oder Partnerschaft zwischen bexio und Kontli.